AGB
§ 1 Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die die Platzhirsch Living GmbH (im Folgenden „Platzhirsch Living“) gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“) erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern und dem Verkauf von Speisen und Getränken (F&B), sowie für alle damit zusammen- hängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Platzhirsch Living. Die Platzhirsch Living ist berechtigt seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.
2. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Hotelaufnahme- oder Kontingentsverträge, die mit der Platzhirsch Living abgeschlossen werden.
3. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn die Platzhirsch Living diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Buchungsbetätigung der Platzhirsch Living zustande. Die Buchungsbetätigung erfolgt mindestens in Textform. Der Vertragspartner muss diese Buchungsbestätigung prüfen und der Platzhirsch Living sofort jeden Fehler mitteilen.
2.Tätigt der Vertragspartner eine Gruppenbuchung kommt ein sog. Kontingentvertrag zustande. Der Kontingentvertrag regelt vorrangig und ergänzend diese AGB. Im Rahmen dieses Kontingentvertrages haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
3. Eine Gruppenbuchung liegt vor, wenn durch einen Vertragspartner im Wege eines oder mehrere Buchungsvorgänge mehr als neun Zimmer im Hotelbetrieb, die im zeitlichen und/oder sachlichen Zusammenhang liegen, gebucht werden. Eine Gruppenbuchung ist unabhängig vom Weg der Buchung. Diese kann persönlich, telefonisch, per Fax, per E- Mail, schriftlich, über Mittler (z.B. sog. Onlineportale) oder auf anderem Wege erfolgen.
4. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn Platzhirsch Living dies ausdrücklich gestattet.
§ 3 Vertragszeitraum
Der Vertragszeitraum beginnt zum Check In des ersten und endet am Check Out des letzten Tages der vereinbarten Zimmerüberlassung. Erster und letzter Tag sind der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Verlängerungen des Zeitraumes sind ohne Zustimmung der Platzhirsch Living nicht möglich.
§ 4 Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise
1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.
2. Der Vertragspartner haftet der Platzhirsch Living für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen der Platzhirsch Living erhalten, verursacht werden.
3. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf die Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im Hause nicht verfügbar sein, wird Platzhirsch Living den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahen gelegenen Hotel, gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat die Platzhirsch Living vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.
4. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat die Platzhirsch Living das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
5. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 10:00 Uhr geräumt sein. Danach kann die Platzhirsch Living über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreis).
6. Minderjährige unter 18 Jahre, die sich im Platzhirsch Living aufhalten, müssen sich in Begleitung ihrer Eltern oder anderweitigen autorisierten Erwachsenen befinden. Die Platzhirsch Living kann die Vorlage des Ausweisdokuments und der entsprechenden Dokumentationen verlangen, die die Erwachsenen als Eltern oder anderweitige autorisierte Personen ausweisen.
§ 5 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung
1. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste der Platzhirsch Living. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen, Kulturförderabgaben (sog. „Bettensteuer“) u.ä. enthalten. Die genannten Abgaben hat der Vertragspartner zu tragen. Die jeweiligen Beträge werden ihm gesondert in Rechnung gestellt. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat die Platzhirsch Living das Recht Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Die Platzhirsch Living ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.
2. Der Zahlungsanspruch der Platzhirsch Living ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.
3. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt die Platzhirsch Living, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.
4. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 10,00 € geschuldet.
5. Teilt der Vertragspartner eine fehlerhafte Rechnungsadresse mit und die Platzhirsch Living muss im Nachgang die Rechnungsadresse korrigieren, wird eine Gebühr von 10,00 € geschuldet.
6. Je nach gewähltem Tarif sind die Leistungen grundsätzlich sofort oder bei Check In per Kreditkarte zu zahlen. Die Platzhirsch Living ist berechtigt Kreditkarten zurückzuweisen.
7. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von Platzhirsch Living Produkten mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung oder garantierte Buchung) eine Kreditkarte, ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zur Platzhirsch Living nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.
§ 6 Rücktritt, Stornierung, Reduzierung
1. Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich.
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die Platzhirsch Living einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Platzhirsch Living den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Platzhirsch Living hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die Platzhirsch Living den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Vertragspartner ist in diesem Fall verpflichtet, folgende Anteile des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen
a) 50% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung, zwischen 89 und 30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums der Platzhirsch Living zugeht.
b) 70% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 29 und 10 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums der Platzhirsch Living zugeht
c) 90% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 10 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums der Platzhirsch Living zugeht.
2. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
3. Sofern die Platzhirsch Living die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Vertragspartners um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.
4. Der Rücktritt muss in Schrift- oder Textform erklärt werden. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang des formgemäß erklärten Rücktritts bei der Platzhirsch Living entscheidend.
§ 7 Rücktritt / Kündigung Platzhirsch Living
1. Die Platzhirsch Living ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§ 314) berechtigt, wenn
a) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt
b) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer von der Platzhirsch Living nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist
c) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht
d) der Vertragspartner den Namen der Platzhirsch Living mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht
e) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung der Platzhirsch Living untervermietet werden
f) Die Platzhirsch Living begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Platzhirsch Living in der Öffentlichkeit gefährden kann.
2. Die Platzhirsch Living hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts / der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch die Platzhirsch Living begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch der Platzhirsch Living auf Ersatz eines ihr entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.
§ 8 Haftung der Platzhirsch Living, eingebrachte Gegenstände, Verjährung
1. Die Platzhirsch Living haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
2. Ausnahmsweise haftet die Platzhirsch Living für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden,
a) die auf der Verletzung essenzieller Vertragspflichten beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt
b) aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Eine Haftung der Platzhirsch Living für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
4. Haftungsausschlüsse und - beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch die Platzhirsch Living eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn die Platzhirsch Living eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes über- nimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, im Hotel anzuzeigen.
6. Will der Vertragspartner Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als EUR 500 oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als EUR 2.500 einbringen, muss er hierfür eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit der Platzhirsch Living treffen.
7. Zurückgelassene Sachen des Vertragspartners versendet die Platzhirsch Living nur auf Anfrage, Kosten und Risiko des Vertragspartners. Die Platzhirsch Living gewährleistet in diesen Fällen eine Aufbewahrungszeit von maximal 3 Monaten; danach werden diese Sachen an ein Fundbüro gegeben, verwertet oder vernichtet.
8. Im Falle, dass die Platzhirsch Living dem Vertragspartner einen PKW-Stellplatz entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stellt, gelten dafür die AGB’s der Platzhirsch (Parking) GmbH.
§ 9 Rauchen im Hotel
1. Das Platzhirsch Living ist ein Nichtraucher Hotel.
2. Das Rauchen in den Zimmern stellt eine vertragswidrige Nutzung dar, welche mit einer pauschalen Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 € geahndet wird. Durch diese Gebühr wird der Vertragspartner an den zusätzlich erforderlichen Reinigungskosten (Gardinen, Mobiliar, usw.) beteiligt. Der Platzhirsch Living steht der Nachweis frei, dass durch die Zimmerreinigung ein höherer Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird die pauschale Vertragsstrafe dem tatsächlichen Schadensbetrag angerechnet.
3. Kann das Zimmer wegen des starken Rauchgeruchs am selben Tag nicht vermietet werden, ist die Platzhirsch Living neben der Geltendmachung des in Ziffer 2 geregelten Schadensersatzanspruchs berechtigt, eine zusätzliche Nacht in Höhe von 90 % der zu diesem Zeitpunkt geltenden Standardrate in Rechnung zu stellen.
4. Sollte durch das Rauchen in einem Zimmer über die Brandmeldeanlage des Hotels ein Feuerwehreinsatz ausgelöst und die Platzhirsch Living mit den Einsatzkosten belastet werden, ist der Vertragspartner auch insoweit zum Schadensersatz verpflichtet.
5. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass die vorgenannten Ansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Sollte ein Teil dieser AGB nichtig oder anfechtbar sein, so wird die Gültigkeit der AGB oder des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Anstelle des rechtsunwirksamen Teils gilt sodann als vereinbart, was dem in gesetzlicher zulässiger Weise am nächsten kommt, was die Vertragschließenden vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Entsprechendes gilt für den Fall, dass diese AGB eine Lücke aufweisen sollten.
2. Gerichtstand ist Kelsterbach, soweit eine vertragliche Gerichtsstandsvereinbarung möglich ist.
3. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
4. Allgemeine Informationspflicht nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Die Platzhirsch Living GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des VSBG teil. Es besteht diesbezüglich keine gesetzliche Verpflichtung.
5. Plattform der EU-Kommission zur Online- Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Stand: Januar 2023